Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind nicht nur eine nachhaltige Möglichkeit, Energie zu gewinnen, sondern können auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland erhebliche steuerliche Erleichterungen für private und gewerbliche PV-Anlagenbetreiber. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten steuerlichen Regelungen und Abschreibungsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass hallo.solar für die bereitgestellten Informationen keine Haftung übernimmt und Sie im Zweifel Ihren Steuerberater konsultieren sollten.
Seit 2023 sind PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und bis 15 kWp pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt für Einnahmen aus Einspeisevergütungen sowie für den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms. Auch für Bestandsanlagen kann diese Steuerbefreiung rückwirkend gelten, sofern die Leistung der Anlage innerhalb der genannten Grenzen liegt.
Gewerblich betriebene Anlagen mit höherer Leistung unterliegen hingegen weiterhin der Einkommensteuerpflicht. Betreiber solcher Anlagen müssen ihre Einkünfte entsprechend in der Steuererklärung angeben.
Eine der größten steuerlichen Erleichterungen betrifft die Umsatzsteuer. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Anschaffung, Installation und Wartung von PV-Anlagen und Batteriespeichern ein Mehrwertsteuersatz von 0 %. Das bedeutet, dass private Betreiber keine Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis zahlen müssen.
Wer vor 2023 eine PV-Anlage erworben und sich für die Regelbesteuerung entschieden hat, bleibt allerdings weiterhin umsatzsteuerpflichtig und muss die erhaltene Einspeisevergütung versteuern.
PV-Anlagen auf privaten Wohnhäusern mit einer Leistung bis 10 kWp sind in der Regel von der Gewerbesteuer befreit. Gewerbesteuer kann jedoch anfallen, wenn:
In diesen Fällen sollte ein Steuerberater geprüft werden, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Trotz der Steuerbefreiung gibt es für gewerblich genutzte oder größere PV-Anlagen weiterhin attraktive Abschreibungsmöglichkeiten:
Die klassische Abschreibungsmethode ist die lineare Abschreibung über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren. Hierbei können Betreiber 5 % des Anschaffungspreises pro Jahr steuerlich geltend machen.
Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % im ersten Jahr zu nutzen. Voraussetzung ist, dass die Anlage in den nächsten drei Jahren in Betrieb genommen wird.
Seit 2020 ist unter bestimmten Bedingungen auch eine degressive Abschreibung möglich. Dies bedeutet, dass anfangs höhere Abschreibungsbeträge angesetzt werden können, die sich im Laufe der Jahre verringern.
Die aktuellen steuerlichen Regelungen bieten erhebliche Vorteile für Betreiber von PV-Anlagen, insbesondere durch die Einkommensteuerbefreiung und den Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer. Zusätzlich können Abschreibungsmöglichkeiten genutzt werden, um steuerliche Belastungen zu minimieren.
Allerdings gibt es in Abhängigkeit von der Anlagengröße und Nutzung individuelle steuerliche Konsequenzen. Daher empfehlen wir, vor einer Investition oder steuerlichen Entscheidung einen Steuerberater zu konsultieren, um die optimale Strategie für Ihre PV-Anlage zu entwickeln.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung. Hallo.solar übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater für individuelle steuerliche Beratung.
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