Förderrichtlinien

  • Die Förderung gilt ausschließlich für Solaranlagen, die ab dem 23.09.2024 bei hallo.solar erworben werden. Zum Zeitpunkt des Förderantrags muss das Angebot gültig sein.
  • Gefördert werden Anlagen mit einer Leistung von mehr als 3,0 Kilowatt Peak (kWP) in Kombination mit einem Speicher von mindestens 4,9 Kilowatt (kW).
  • Die Förderung beträgt 200 Euro pro Kilowatt Peak (kWP) und ist pro Anlagenstandort auf 3000 Euro begrenzt.
  • Der Fördertopf ist auf die Gesamtsumme von 500.000 Euro begrenzt. Bereits bewilligte und gültige Anträge bleiben davon unberührt.
  • Die Förderung fließt nach Bewilligung in die Auftragsbestätigung ein und reduziert den Auftragswert um die Fördersumme.
  • Die Förderung ist erst nach schriftlicher Bewilligung durch hallo.solar für den im Bewilligungsschreiben genannten Zeitraum gültig.
  • Die Förderung muss unbedingt vor der ersten Bestellung eines Bauvorhabens bewilligt werden.
  • Förderanträge können ausschließlich für gültige Angebote gestellt werden.
  • Sollte ein Förderantrag für ein abgelaufenes Angebot eingereicht werden, wird das Angebot aktualisiert und der Förderantrag entsprechend der neuen Angebotsnummer angepasst.
  •  Die Bewilligung ist ab schriftlicher Zustellung und Bestätigung durch hallo.solar gültig.
  • Die Gültigkeit der Förderung beträgt 28 Tage ab dem Datum auf dem Bewilligungsschreiben. Es gilt das Gültigkeitsdatum, das auf dem Bewilligungsschreiben angegeben ist.
  • Die Bewilligung ist ausschließlich für das genannte Bauvorhaben gültig (Adresse des Bauvorhabens).
  • Wird ein Förderantrag für ein neues Angebot desselben Bauvorhabens innerhalb der gültigen Bewilligungsfrist gestellt, ist eine erneute Bewilligung durch hallo.solar erforderlich.
  • Ein neu eingereichter Antrag für ein bereits bewilligtes Bauvorhaben verlängert den Bewilligungszeitraum nicht.
  • Erst nach Ablauf der Bewilligung ist durch einen neuen Antrag eine Verlängerung möglich.
  • Nach Ablauf der Bewilligung fließen die Fördergelder wieder in den Fördertopf und stehen weiteren Antragstellern zur Verfügung.
  • Reduziert oder erhöht sich im Laufe der Abwicklung die Anlagenleistung, wird der Förderbetrag nach oben oder nach unten angepasst, unter Berücksichtigung der Richtlinien, und spätestens in der Schlussrechnung berücksichtigt.
  • Sollte sich bis zur Inbetriebnahme und Abschluss des Projektes das Projekt gegen die Förderrichtlinien entwickelt haben, z.B. durch die Stornierung des Speichers oder andere wesentliche Änderungen, behalten wir uns das Recht vor, die Förderrichtlinien entsprechend anzuwenden. Dies kann zur Anpassung des Förderbetrags oder im Extremfall zum Ausschluss der gesamten Fördersumme führen.
  • Gefördert werden nur Komplett-Anlagen welche inklusive die Montage durch hallo.solar bekommen.

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